14. Mai 2024
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Schlaftrunken ausgerechnet einen Streifenwagen gerammt

LÜDENSCHEID (mk) Sich trotz man­geln­der Fahr­tüch­tig­keit ans Steu­er zu set­zen, ist kei­ne gute Idee. Rich­tig unan­ge­nehm wird es, wenn man die Poli­zei auf sich auf­merk­sam macht, in dem man ihren Strei­fen­wa­gen rammt. Genau das hat aber ein Osna­brü­cker in der Nacht auf den ver­gan­ge­nen Sams­tag, 3. März, um 0.18 Uhr auf der Alte­na­er Stra­ße fer­tig­ge­bracht.

Die Beam­ten der Poli­zei­wa­che Lüden­scheid waren stadt­ein­wärts unter­wegs, als ihnen kurz vor der Ein­mün­dung zum Brock­hau­ser Weg ein VW Pas­sat ent­ge­gen­kam. Die­ser kam plötz­lich nach links von der Fahr­bahn ab und fuhr auf den Strei­fen­wa­gen zu. Des­sen Fah­rer ver­such­te noch, die Kol­li­si­on zu ver­hin­dern, was aber nicht mehr mög­lich war: Der 60 Jah­re alten Unfall­ver­ur­sa­cher prall­te mit sei­nem VW auf der Bei­fah­rer­sei­te gegen das Heck des Strei­fen­wa­gens. Ver­letzt wur­de dabei nie­mand, es ent­stand aller­dings erheb­li­cher Sach­scha­den. Ob die Fahr­zeu­ge abge­schleppt wer­den muss­ten, ist nicht bekannt.

“Wie sich her­aus­stell­te, hat­te sich der 60-Jäh­ri­ge Osna­brü­cker über­mü­det an das Steu­er des Fahr­zeugs gesetzt und war in der Fol­ge wäh­rend der Fahrt ein­ge­schla­fen”, erläu­ter­te die Pres­se­stel­le der Poli­zei den Sach­ver­halt. Mit­nich­ten eine Ver­harm­lo­sung der Ange­le­gen­heit: Müdig­keit wird als Ursa­che für Fahr­un­tüch­tig­keit ähn­lich wie Alko­hol oder Dro­gen am Steu­er geahn­det. Gemäß §315c des Straf­ge­setz­buch wird gegen den Mann nun wegen Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs ermit­telt. Dass in die­sem Fall sogar der Füh­rer­schein an Ort und Stel­le sicher­ge­stellt wur­de, kom­me in der­ar­ti­gen Fäl­len zwar vor, sei aber auch nicht die Regel, erklär­te Poli­zei­spre­cher Lorenz Schlot­mann auf Nach­fra­ge.

Foto: Kreis­po­li­zei­be­hör­de des Mär­ki­schen Krei­ses