29. April 2024
Symbolfoto: Markus Klümper
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12-Jähriger festgenommen: Zwei Raubüberfälle am helllichten Tag!

Aus­ge­rech­net ein 12 Jah­re alter Jun­ge steht im drin­gen­den Tat­ver­dacht, am Don­ners­tag, 26. Okto­ber, in Lüden­scheid zwei Raub­über­fäl­le kurz hin­ter­ein­an­der ver­übt zu haben. Am hell­lich­ten Tag! Die Poli­zei konn­te den mut­maß­li­chen Täter noch in der Nähe der Tat­or­te fest­set­zen: Die Fahn­dungs­maß­nah­men hat­ten Erfolg, eine kur­ze Ver­fol­gung ende­te in der Nähe des Kul­tur­hau­ses.

Die Poli­zei ermit­telt nun wegen schwe­ren Rau­bes in zwei Fäl­len: Zunächst soll der jun­ge Lüden­schei­der ver­sucht haben, um 14.43 Uhr eine 67-Jäh­ri­ge zu über­fal­len. Auf eine im nega­ti­ven Sin­ne “pro­fes­sio­nel­le” Wei­se: Wie die Poli­zei in einer Pres­se­er­klä­rung beschrieb, habe der Täter der Dame ein Mes­ser vor­ge­hal­ten und die Her­aus­ga­be von Bar­geld ver­langt. Die reso­lu­te Frau habe aber ener­gisch reagiert und Umste­hen­de auf sich auf­merk­sam gemacht, so die Poli­zei. Der Täter wen­de­te sich ab, und flüch­te­te ohne Beu­te in Rich­tung Rosen­gar­ten.

Hier soll sich der­sel­be Täter inner­halb von zwei Minu­ten ein wei­te­res Opfer gesucht haben, nun einen 65 Jah­re alten Mann. Aber­mals wur­de Bar­geld gefor­dert, zur Bedro­hung des Opfers kam dies­mal aller­dings ein Elek­tro­scho­cker zum Ein­satz. Auch die­ser Über­fall blieb ohne Beu­te: Der 65-Jäh­ri­ge flüch­te­te in einen Haus­ein­gang und hielt die Tür von innen zu. Der Tat­ver­däch­ti­ge ent­fern­te sich und lief zurück in den Rosen­gar­ten, ging aber ziem­lich schnell der Poli­zei ins Netz.

Bei der Ver­fol­gung durch die Poli­zei hat der 12-Jäh­ri­ge ein Ein­hand­mes­ser in ein Gebüsch gewor­fen, wo die Beam­ten es aber sicher­stel­len konn­ten. Dabei han­delt es sich um die mut­maß­li­che Tat­waf­fe aus dem ers­ten Über­fall. Der beim zwei­ten Ver­such ein­ge­setz­te Elek­tro­scho­cker bleibt aber bis jetzt ver­schwun­den. Bei der Durch­su­chung fand sich aller­dings eine gerin­ge Men­ge Can­na­bis.

Die Poli­zei lei­te­te Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen “schwe­ren Rau­bes in zwei Fäl­len sowie Ver­stö­ßen gegen das Waf­fen- und Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz” ein. Aller­dings: Der 12-Jäh­ri­ge Tat­ver­däch­ti­ge ist auf­grund sei­nes Altes straf­un­mün­dig. Daher wur­de er in die Obhut sei­ner Erzie­hungs­be­rech­tig­ten gege­ben. Falls sich die Vor­wür­fe erhär­ten soll­ten, ist die Vor­ge­hens­wei­se erschre­ckend, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf das jun­ge Alter und den Ein­satz gefähr­li­cher Waf­fen.

Die Trag­wei­te die­ser Ver­bre­chen lässt sich mit den dafür vor­ge­se­hen Stra­fen dar­stel­len: Für Erwach­se­ne sieht das Straf­ge­setz­buch bei schwe­rem Raub eine min­des­te Frei­heitstra­fe von drei Jah­ren vor. Eine gefähr­li­che Waf­fe zur Bedro­hung ein­zu­set­zen, erhöht das Straf­maß auf min­des­tens fünf Jah­re. Selbst wenn am Ende ein min­der­schwe­rer Fall ange­nom­men wird oder das Jugend­straf­recht ange­wandt wird: Es ste­hen mehr­jäh­ri­ge Haft­stra­fen im Raum. Vie­le Täter, nicht sel­ten Her­an­wach­sen­de oder jun­ge Erwach­se­ne, sind sich offen­bar über­haupt nicht bewußt, dass sie für eine oft­mals gerin­ge Beu­te nicht nur die Opfer, son­dern auch ihre eige­ne Zukunft bedro­hen.

SYMBOLFOTO: Mar­kus Klüm­per